Gruppen leiten

Du liebst es gemeinsam unterwegs zu sein und hast Lust, Verantwortung zu übernehmen? Dann werde Teil des Teams! Auf unseren zertifizierten JuLeiCa Ausbildungen bringen wir dir bei, wie du Freizeiten teamen und Workshops anleiten kannst.

Du möchtest aktiv werden bei der Naturfreundejugend? Oder sogar bei dir im Ort eine Gruppe leiten? Kein Problem! Gerne helfen wir dir mit unserem Know-How, Materialien und Kontakten eine neue Gruppe zu gründen.

Hier hast du auch die Möglichkeit eine Kindergruppe mitaufzubauen und die Juleica-Schulung zu machen. Die Gruppenleiter*innenschulung beinhaltet folgende Themen:

  • Arbeit in und mit Gruppen
  • Aufsichtspflicht, Haftung und Versicherung
  • Organsiation und Planung
  • Entwicklungsprozesse im Kindes- und Jugendalter
  • Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen
  • Rolle und Selbstverständnis von Kinder- und Jugendleiter*innen
  • Gruppenübungen und Spiele aller Art.

Schreib uns dazu einfach eine Mail oder ruf an. 

Freistellungen

Du möchtest dich gerne ehrenamtlich engagieren oder unsere Seminare besuchen aber deinen wohlverdienten Erholungsurlaub dafür nicht verbraten? Kein Problem!

Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe können wir euch nach dem Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit (JLSUrlG RP 2001) bzw. der zugehörigen Verwaltungsvorschrift freistellen! Laut diesem Gesetz stehen euch pro Jahr 12 Tage Freistellung für euer Ehrenamt zu. Da diese Art der Freistellung unbezahlt ist, zahlt das Land Rheinland-Pfalz netterweise bis zu 70Euro/Tag an Verdienstausfall, welche steuerlich auf die Ehrenamtspauschale angerechnet werden können. Dafür müsst ihr mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme eurem Arbeitgeber das von uns unterschriebene& gestempelte Formular einreichen, dies von eurem Arbeitgeber ausfüllen und bestätigen lassen und spätestens 2 Monate nach Ende der Maßnahme einreichen.

In manchen Einzelfällen können wir ebenfalls unsere Seminare nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) anerkennen lassen. In dieser Art der Freistellung stehen euch, grob gesagt, 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb eines 2 Jahres Zeitraumes zu. Dabei steht euch, im vgl. zur Ehrenamtsfreistellung, eine Lohnfortzahlung zu. Falls ihr eine Freistellung nach BFG braucht, meldet dies bitte 5 Monate vor Beginn der Maßnahme an die zuständige Person.

(Stand Dezember 2021)

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